Der Beweggrund für eine Nachlassauflösung ist meistens ein schmerzlicher Umstand, wie beispielsweise der Todesfall eines Familienmitgliedes. Die Familienmitglieder haben oft nicht die Kraft und ebenfalls nicht die Zeit dazu, sich in Eigenregie der Auflösung der Wohnung des verstorbenen Angehörigen anzunehmen.

Der Räumungsauftrag wird deswegen an eine entsprechende Firma abgegeben, welche auf solche Fälle spezialisiert ist und im Vergleich zu den Angehörigen auch die erforderliche Distanz zum Vorfall hat.